Falls bei Ihnen/ Ihrem Kind von ärztlicher Seite ein Bedarf an einer der folgenden Therapien festgestellt wurde, können Sie diese von mir durchführen lassen:
Für den Fall, dass noch keine ärztliche Verordnung vorliegt und Sie sich unsicher sind, ob eine Stimm- bzw. Sprech-oder Sprachtherapie erforderlich ist, berate ich Sie gerne telefonisch.
Eine Zusammenstellung der Symptome einer Stimmstörung finden Sie auf der Seite "Stimmstörung Symptome".
Für die Leistungen im therapeutischen Bereich benötigen Sie, nach erfolgter ärztlicher Diagnose, eine Heilmittelverordnung. Je nach Patient und Diagnose erhalten Sie diese von einem HNO-Arzt, Phoniater, Allgemeinarzt/Hausarzt, Kinderarzt oder einem Zahnarzt/Kieferorthopäden.
Co - Therapeuten im Bereich Kindertherapie
sprechART
Bergstr. 2, 69221 Dossenheim, T.06221 7185331